Beförderung von Menschen mit Behinderung im Bürgerbus

Menschen mit Behinderung, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, haben Anspruch darauf, im öffentlichen Personennahverkehr – also auch im Bürgerbus – unentgeltlich befördert zu werden.

Voraussetzung hierfür ist ein gültiger Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat in grün-orange (siehe Muster), der vom Versorgungsamt bei der Feststellung einer Behinderung ausgestellt wird. (Die alten, größeren Schwerbehindertenausweise behalten weiterhin ihre Gültigkeit.)

Für die „Freifahrt“ in Bussen und Bahnen brauchen Fahrgäste zusätzlich zum Schwerbehindertenausweis ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke. Das Beiblatt und die Wertmarke bekommen Sie bei Ihrer Kommunalverwaltung oder beim Versorgungsamt (siehe Muster unten)

Wer z. B. berechtigt ist, eine Begleitperson mitzunehmen (Merkzeichen B auf dem Schwer-behindertenausweis), kann dies kostenfrei tun.

Wir dürfen Menschen mit Behinderung nur dann kostenlos im Bürgerbus mitnehmen, wenn die oben genannten Voraussetzungen (Schwerbehinderten-ausweis mit gültiger Wertmarke auf dem Beiblatt) erfüllt sind. In allen anderen Fällen muss der reguläre Fahrpreis von 1,50 € entrichtet werden.

Ihr Bürgerbus-Team